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1311. September 14. Münsterberg.

exalt. S. Cruc.

Nikolaus von Münsterberg, Hofrichter in Schweidnitz, urkundet, dass vor ihm zu Münsterberg Albert von Cezlawicz (Zesselwitz) bekannt habe, dass derselbe dem Kloster Heinrichau seinen ganzen von seinem Vater Chessebor ererbten und noch übrigen Besitz in Zesselwitz an Aeckern und Wiesen sammt der Mühle und einem Garten, mit Ausnahme einer kleinen Wiese am Gehölz, wegen der von seinem Vater beim Kloster gemachten Schulden auf 3 Jahre verpfändet (exposuisse) habe. Die Summe der Schulden habe Albert vor ihm (dem Erbrichter) dahin angegeben: Bruder Winand, damals Kämmerer des Klosters, habe für Chessebor in der Stadt Münsterberg zur Einlösung von Chessebors verpfändeter Mühle dem Juden Salomo 7 M. Groschen, dem Jakob Gralok 8 1/2 M., Jakob dem Schmied 7 1/2 M., und dem Müller, welcher die Mühle selbst inne hat, 5 M. gegeben. Ferner habe Chessebor in seinem Testament dem Kloster 5 M. auf dem erw. Erbe vermacht und er (Albert) selbst von genannten Kämmerer 12 M. baarer Groschen genommen, um damit seinen Bruder aus der Gefangenschaft der Ungarn loszukaufen. Ausserdem bekannte Albert, dass sein Vater mit seinen Söhnen Jesco und Albert dem genannten Kämmerer 1 1/2 Hufen in Zesselwitz für 12 M. und später zusammen mit Albert zu der Zeit, als Jesco ausser Landes weilte, gleichfalls 1 1/2 Hufen für 22 M. laufender Pfennige verpfändet habe. Alle diese Schulden hat nun Albert auf einen Termin von 3 Jahren gebracht, damit alles zugleich bezahlt werde, und er darf von den verpfändeten Gütern, für welche das Kloster ihm einen Zins von 10 M. für die 3 Jahre giebt, während dieser Zeit nichts für sich auslösen. Ingleichen verpflichtet sich Albert, in Bezug auf die verpfändeten Güter, dem Landesfürsten die Dienste zu leisten, das Kloster gegen jedweden Eingriff oder Belästigung durch den Fürsten, seine Stellvertreter, seinen Bruder Jesco, seine Schwestern und deren Gemahle, seine Freunde und Verwandten und sonst jeden zu schützen, auch haben Albert, sein Vaterbruder Stibor und sein Schwestermann Jakob, mit dem Beinamen Kanschiza, vor ihm (dem Hofrichter) dem Kämmerer des Klosters versprochen, für jeden wegen der verpfändeten Güter erlittenen Schaden auf eigene Kosten vollen Ersatz zu geben (exbrigare).

Z.: die Konsuln und Bürger v. Münsterberg Tilo v. Freiberg, Sidilmann v. Grotkow (Grottkau), Hermann Rume, Jakob Gralok, Heinrich Langenberg, Herbord der Schreiber, Jakob der Schmied.


Or. im Bresl. Staatsarch. Heinrichau 52 mit den an Pergamentstreifen hängenden Siegeln des Ausstellers (vgl. Pfotenhauer Siegel S. 34), der Stadt Münsterberg und des Stibor, welches das Pogrellsche Wappen zeigt (dasselbe wie bei Pfotenhauer Taf. II. No. 10 abgebildet) und die Umschrift hat † S'. STIBORII . DE. CRELIKOW (Krelkau). Die auszüglichen Mittheilungen über diese Urk. bei Stenzel Gründungsbuch v. Heinrichau Anm. 218 sind hinsichtlich der Zahlen unrichtig.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.